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:: medizingeschichte und lesben ::Das schwierige Verhältnis von Lesben zur Medizin und zu ihrer GesundheitDie Humanmedizin tut sich immer noch sehr schwer, lesbische Lebensweisen ohne Abwertung zu betrachten, und ist weit davon entfernt, lesbische Gesundheitsbelange als gleichberechtigt in ihr Denksystem zu integrieren. Doch auch bei lesbischen Frauen und anderen Interessierten ruft der Hinweis auf eine Verbindung zwischen "Lesbischsein" und "Gesundheit" oftmals Irritationen bis Ablehnung hervor. Das verwundert kaum, wenn frau bedenkt, daß seit der "Entdeckung" des "homosexuellen Menschen" im ausgehenden 18. Jahrhundert Mediziner durch ihre Forschungen wesentlich zur Pathologisierung lesbischer (und schwuler) Lebensweisen beigetragen haben. Wer heute behauptet, Lesbischsein hätte etwas mit Gesundheit zu tun, muß sich in den Augen vieler zuallererst von der Behauptung abgrenzen, Homosexualität sei eine Krankheit. Dies sei hiermit getan. Historisch betrachtet geriet weibliche Homosexualität zuerst in das Blickfeld der Gerichtsmedizin, denn immerhin konnten homosexuelle Handlungen unter Frauen laut Constitutio Criminalis Carolina (1532) bis zum Zerfall des Reiches Ende des 18./Anfang des 19. Jahrhunderts mit dem Tode bestraft werden. Immerhin, der Gerichtsmediziner Dr. Johann Valentin Müller war belesen. So schreibt er über die "Unkeuschheit wider die Natur": "Auch hieß man diesen thierischen Genuß die Lesbische Liebe, von der berühmten Dichterinn Sappho, deren feuriges und reizbares Temperament sie zum ausschweifenden Genuß der Wollust hinriß, und diese unnatürlichen Leidenschaften einer Tribade verrieth sie nur allzusehr in ihren zärtlichen schmachtenden Versen." (Entwurf der gerichtlichen Arzneywissenschaft nach juristischen und medicinischen Grundsätzen für Geistliche, Rechtsgelehrte und Ärzte. 1776) Ein Jahrhundert später erklärt sich dann Johann Ludwig Caspar (1796-1864) als Gerichsmediziner für nicht zuständig für die "Wollustbefriedigung zwischen Weib und Weib", weil diese "Verirrung" seines Wissens nach nur im "Zusammenleben wollüstiger, liederlicher Dirnen in den Weiber-Gefängnissen und Spitälern von Paris" vorkomme, aber "niemals in Berlin" und zudem keine gerichtsverwertbaren Spuren hinterlasse: "Der gerichtliche Arzt würde sich im etwa vorkommenden Falle für incompetent erklären müssen, da seine Wissenschaft ihm keine Beweismittel an die Hand giebt und geben kann." Zudem waren homosexuelle Handlungen unter Frauen im Deutschen Reich von 1871 kein Straftatbestand. (Johann Ludwig Caspar/ Dr. Carl Liman: Handbuch der gerichtlichen Medizin. 1881) Dann kam die Psychiatrie. Doch die Psychiatrie hatte sich schon aufgemacht, die Lücke zu schließen, die der Rückzug der Rechtsmedizin hinterließ. 1869 erscheint von Prof. Dr. Carl Friedrich Otto Westphal (1833-1890) mit "Die conträre Sexualempfindung. Symptom eines neuropathischen (psychopathischen) Zustandes." die erste psychiatrische Abhandlung über weibliche Homosexualität: Frl. N., 35, wurde 1864 in die Irren-Abteilung der Charite in Berlin aufgenommen, nachdem sie sich "wütend" über die Abweisung ihrer Liebe durch eine Internatsschülerin im Hause ihrer Schwester gezeigt hatte. Nach zweimonatigem Aufenthalt wurde sie entlassen, "nachdem sie sich in letzter Zeit in Gemeinschaft mit den übrigen Kranken den grössten Theil des Tages über ruhig und fleissig mit Handarbeiten beschäftigt hatte." Westphal führt anhand des bewegten Lebens des Frl. N. aus, "dass die Erscheinung der conträren Sexualempfindung angeboren als Symptom eines pathologischen Zustandes auftreten kann." Die medizinische Diskussion beschäftigt sich darauffolgend mit den Fragen, ob Homosexualität immer Ausdruck eines generalisierten psycho- oder neuropathischen Zustandes sei oder auch isoliert vorkommen könne, ob sie den nun angeboren oder erworben sei und welche Therapien erfolgversprechend wären. Und auch die Anatomie und Gynäkologie wußten etwas beizutragen. Dr. Karl Laker, Assistent der medizinischen Klinik in Graz, berichtet 1889 über die 24jährige M. R., die psychisch erheblich belastet sei, weil "ihr der geschlechtliche Verkehr mit ihrem Mann doch stets ein Opfer" sei und sie sich nur durch "Masturbation" und "wechselseitige Onanie" mit Frauen die "gewünschte Befriedigung" verschaffen könne. Dr. Laker stellt daraufhin Nachforschungen an und erfährt von einer Reihe von Frauen mit ähnlichen Erfahrungen. Als Erklärung postuliert er eine anatomische Abweichung dieser Frauen: "Man nimmt in der Regel an, dass die Endausbreitungen jener sensiblen Nerven, welche reflectorisch das den Geschlechtsakt begleitende Wollustgefühl auslösen, sich beim Weibe nur zum Theile in der Schleimhaut der Vagina und der Cervix [=Muttermund] ,zum grösseren Theile aber in der Glans clitoridis vorfinden. (...) Bei der Mannigfaltigkeit im Ausbreitungsgebiete solcher sensibler Nerven (...) ist es nun nicht unwahrscheinlich, dass bei vielen Weibern die Endausbreitung jener Nerven sich fast ausschliesslich auf die Glans clitoridis [=Spitze der Klitoris] vorfindet (...). Es liegt nun sehr nahe, anzunehmen, dass bei der von mir beschriebenen Form von verkehrter Richtung des Geschlechtstriebes durch irgend welche, vielleicht sehr einfache anatomische Abweichungen eine Erregung jener sensiblen Nerven nicht möglich ist." Als Therapie für diese "verbreitete, typische Form der geschlechtlichen Verkehrtheit" schlägt er eine "örtliche, vielleicht sogar chirurgische" Behandlung vor, ohne jedoch ins Detail zu gehen. Begründung für die Behandlungsbedürftigkeit sei vor allem, daß die betroffenen Frauen unter ihrer gleichgeschlechtlichen Betätigung psychisch leiden würden, möglicherweise keine Ehe eingehen wollten und die Gefahr bestünde, "dass sich auf dem Boden der beschriebenen Form der verkehrten Richtung des Geschlechtstriebes eine verkehrte Geschlechtsempfindung ausbildet." (Über eine besondere Form von verkehrter Richtung ("Perversion") des weiblichen Geschlechtstriebes. 1889) Dazu kamen die Sexualwissenschaftler, die Psychoanalytiker, später die Endokrinologen [=Hormone], die Humangenetiker und andere Vertreter der biologischen Medizin. Als Nicht-Historikerin verweise ich für Einzelheiten auf die Literatur zur Medizingeschichte. Erst 1973 hat die US-amerikanische psychiatrische Fachgesellschaft APA (American Psychiatric Association) Homosexualität aus der Liste der Krankheiten gestrichen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO folgte 1981. Doch Ärzte und auch Ärztinnen waren noch nie ein besonders fortschrittliches Volk. In meinem Psychiatriebuch "Biologische Grundlagen psychischer Störungen" aus dem Jahre 1999 (!) bedauert der Autor Thomas Köhler die Entscheidung, Homosexualität aus den Katalogen psychiatrischer Erkrankungen herauszunehmen: "Homosexualität wird in den neuen Ausgaben der diagnostisch-klassifikatorischen Systeme nicht mehr als Störungsbild aufgeführt. Jedoch liegen vergleichsweise große Studien zu biologischen Determinanten der Partnerwahl vor, die eine Erwähnung sinnvoll erscheinen lassen. (...) [Es] zeigt sich eine deutlich genetische Komponente (v.a. für weibliche Homosexualität). (...) Immerhin wäre es vorstellbar, daß die mögliche genetische Determinierung der sexuellen Orientierung in unterschiedlicher Aktivität des Hormonsystems begründet ist." Zur Therapie schlägt der Autor den Einsatz des selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmers Fluoxetin vor. Kann frau bei so viel fachlicher Autorität und geballter Kompetenz der
medizinischen Wissenschaft behaupten, Lesben seien zwar nicht krank, aber doch irgendwie
"anders gesund", ohne den ausgelatschten diskriminierenden Pfaden der Medizin weiter zu
folgen? - Lest und entscheidet selbst ...
:: literatur :: |
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